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Landwirtschaftliche Buchstelle

Die „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Steuerberater verliehen, die in der Beratung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Vor dem Sachkundeausschuss der Steuerberaterkammer legte Frau Susann Elsner die Prüfung am 09. Dezember 2014 ab. Die umfassende Beratung in den Bereichen Buchführung, Steuern und Betriebswirtschaft ist damit für die unterschiedlichsten land- und forstwirtschaftlichen Betriebsformen gewährleistet.